Jahr: 1913
Verlag: Verlag Bruer & Co., Berlin
Beschreibung: 2. Band, Halbleder, guter Zustand, berieben, 904 Seiten
25,00 €
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Die ersten Sätze des Buches "Deutsches Reichs- Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe" (amtliche Quelle):
"$1. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
$2. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein.
$3. Ein Minderjähriger, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts für Volljährig erklärt werden. Durch die Volljährigkeitserklärung erlangt der Minderjährige die rechtliche Stellung eines Volljährigen.
$4. Die Volljährigkeitserklärung ist nur zulässig, wenn
..."
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