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Jahr: 1896
Verlag: Verlag der Roßberg'schen Hofbuchhandlung, Leipzig
Beschreibung: brauner Leineneinb., Handausgabe, berieben, leicht bestoßen und fleckig
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Die ersten Sätze des Buches "Bürgerliches Gesetzbuch" (amtliche Quelle): "§1: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
§2: Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein. ..."
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